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AGB
Ausschliessliche Geltung:
Fuer alle Lieferungen und Leistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden, Zusicherungen oder Aenderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdruecklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich. Allgemeinen Geschaeftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

Angebote:
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Masse und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdruecklich schriftlich vereinbart wurde. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Auftragsbestaetigung:
Bestellungen, die - auch nur teilweise - von unseren Angeboten abweichen, beduerfen unserer schriftlichen Auftragsbestaetigung. Der Vertrag umfasst nur diejenigen Lieferungen und Leistungen, die in unserer Auftragsbestaetigung aufgefuehrt sind. Aenderungen oder Ergaenzungen dieser Bedingungen und der etwaigen sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt fuer Vereinbarungen, durch welche dieses Formerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll.

Lieferzeit:
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestaetigung. Verzoegert sich die Lieferung aus Gruenden, die von uns nicht zu vertreten sind (z. B. infolge hoeherer Gewalt, Verweigerung oder Verzoegerung behoerdlicher Genehmigungen, Arbeitskaempfen), so werden Lieferfristen und -termine um den Zeitraum der Behinderung verlaengert. In diesem Fall wird der Besteller unverzueglich darueber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfuegung steht.

Preise:
Unsere Preise sind mangels ausdruecklich anders lautenden Angaben in unserer Auftragsbestaetigung Netto-Preise und umfassen nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, Zoelle sowie Abgaben aehnlicher Art. Unsere Preise gelten ab 97531 Obertheres.

Software-Lizenzvertrag

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen fuer die Benutzung unserer Software-Programme durch Sie (entweder einer Person oder einer juristischen Person), den "Anwender", aufgefuehrt. Durch das Akzeptieren dieses Vertrages und die Installation der Software erklaeren Sie sich an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Hersteller und Inhaber der Rechte an der Software ist satconsystem.

Vertragsgegenstand:
Gegenstand dieses Vertrages ist das auf den Datenträgern aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung (Bedienungsanleitung) sowie sonstiges zugehoeriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden als "Software" bezeichnet.

Nutzungsrecht als Nichtregistrierte Vollversion:
Eine Nichtregistrierte Version der Software ist erkennbar am Start- und Hinweisfenster nach dem Programmstart, in dem die Software ausdruecklich als "Nichtregistrierte Version" bezeichnet wird. Die Nichtregistrierte Version darf auf beliebig vielen Computern installiert werden. Die Softwarekopien bleiben Eigentum von satconsystem. Ein Abaendern, Zurueckentwickeln, Dekompilieren oder Deassemblieren der Software ist nicht gestattet.

Nutzungsrecht als Vollversion:
Nur mit Hilfe eines von satconsystem autorisierten Registrierschluessels darf die Software vom Anwender zu einer Vollversion freigeschaltet werden. Ein Anwender, der einen von Satconsystem autorisierten Registrierschluessel erhaelt, wird im Folgenden als "Lizenznehmer" bezeichnet. Eine Vollversion der Software kann nur als registrierte Vollversion laufen. Eine registrierte Vollversion der Software ist erkennbar am Startfenster. Unter der Bedingung, dass es sich bei der Software um eine von satconsystem autorisierte Vollversion handelt, gewaehrt satconsystem hiermit dem Lizenznehmer das unuebertragbare persoenliche Recht ("Lizenz"), satconsystem Programme auf einem Computer/PDA zu benutzen. Das Programm wird auf einem Computer "benutzt", wenn es in den temporaeren Speicher (d.h. RAM) kopiert wird. Ein uebertragen der Einzelplatzlizenz auf ein weiteres Geraet ist nicht moeglich. Die Softwarekopie und jede andere Kopie, zu deren Anfertigung der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages berechtigt ist, bleiben Eigentum von satconsystem. Ein Abaendern, Zurueckentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren oder Deassemblieren der Software ist nicht gestattet. Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdruecklich gewaehrten Nutzungsrechte verbleiben bei satconsystem. Als Lizenznehmer haften Sie fuer alle Schaeden, die satconsystem aufgrund der Verletzung dieses Lizenzvertrages entstehen.

Vervielfaeltigung:
Die Software sowie alles zugehoerige schriftliche Material sind Eigentum von satconsystem, und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertraege und andere nationale Rechtsvorschriften geschuetzt. Die in der Software vorhandenen Copyright-Vermerke, Warenzeichen-Vermerke und Registriernummern duerfen weder entfernt noch veraendert werden. Eine Vervielfaeltigung eines eventuell mitgelieferten Handbuches oder sonstiger zugehoeriger schriftlicher Materialien ist nicht erlaubt. Die Dokumentation des Programms ist in jedem Fall auch als Online-Hilfe ausgefuehrt. Der Anwender darf die Dokumentation nur fuer eigene Zwecke ausdrucken.

Gewaehrleistung auf die Vollversion:
satconsystem gibt nur Lizenznehmern eine im Folgenden naeher beschriebene Gewaehrleistung. satconsystem gewaehrleistet fuer einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum eines Registrierschluessels fuer die Vollversion, dass die Software, die Datentraeger sowie die Dokumentation den Spezifikationen in allen wesentlichen Belangen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewoehnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Es wird darauf hingewiesen, dass satconsystem jedoch keine Gewaehr dafuer uebernimmt, dass die Software in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. Ferner kann keine Gewaehr fuer das Erreichen eines bestimmten Verwendungszeckes uebernommen werden. Im Falle einer Maengelruege ist der Kunde verpflichtet, die Software, Datentraeger oder Dokumentation einschliesslich nachpruefbarer Aufzeichnungen bzw. Unterlagen hinsichtlich der geruegten Abweichung an satconsystem zur Untersuchung und ggfs. Behebung der Maengel zu uebermitteln. satconsystem uebernimmt die fuer eine etwaige Maengelbeseitigung anfallenden Arbeits- und Versandkosten, es sei denn, die Maengelruege erweist sich als nicht gerechtfertigt. satconsystem uebernimmt keine Gewaehrleistung fuer Maengel, die durch Veraenderung, Unfall oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder auf eine nicht den Spezifikationen oder sonstige nicht bestimmungsgemaesse Nutzung der Software zurueckzufuehren sind. Fuehrt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch satconsystem nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung der erheblichen Abweichungen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rueckgaengig zu machen, oder eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebuehr zu verlangen. Fuer die Ersatz-Software uebernimmt satconsystem nur fuer den Rest der urspruenglichen Gewaehrleistungsfrist oder fuer 30 Tage eine Gewaehrleistung, wobei der laengere Zeitraum massgebend ist. Alle ueber die vorgenannten Rechte des Kunden hinausgehenden Ansprueche sind ausgeschlossen, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.

Haftungsbeschraenkung:
Weder satconsystem noch deren Erfuellungsgehilfen und Lieferanten sind fuer irgendwelche Schaeden - uneingeschraenkt eingeschlossen sind Schaeden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschaeftlichen bzw. sonstigen Informationen (Daten) oder aus anderem finanziellen Verlust- ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieser satconsystem Software oder der Unfaehigkeit dieses satconsystem Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn satconsystem von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Diese Haftungsbeschraenkung gilt fuer alle Schadensersatzansprueche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch fuer die Haftung aus unerlaubter Handlung oder wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Auf jeden Fall ist die Haftung auf den Kaufpreis der Software beschraenkt. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht fuer Schaeden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit von satconsystem verursacht wurden. Ebenfalls unberuehrt bleiben Ansprueche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen. Direkte Schaeden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, oder Mangelfolgeschaeden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte, sind von dieser Haftungsbeschraenkung ausgenommen. Fuer sonstige Mangelfolgeschaeden haftet satconsystem jedoch nur in der vorstehend beschraenkten Weise.

Sicherung der Lizenz:
satconsystem darf zum ueberpruefen der Lizenz folgende Daten vom Lizenznehmer an einen Lizenzserver senden: Name, Anschrift und Registrierschluessel. Es ist satconsystem ausdruecklich untersagt Daten die nicht zum Lizenzvertrag gehoeren an sich oder Andere zu uebertragen.

Veraeusserung der Rechte an der Software:
satconsystem kann die Rechte an der Software jederzeit an Dritte veraeussern. In diesem Fall gehen saemtliche Rechte und Pflichten von satconsystem aus diesem Vertrag an den Erwerber der Rechte an der Software ueber.

Zahlungsweise:
Bei Erstbestellung Vorrauskasse. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Fuer die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Geldes auf einem von uns angegebenen Konto massgeblich. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 3 % p.a. ueber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Hoehe von 7 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberuehrt. Entstehen begruendete Zweifel an der Zahlungsfaehigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers, insbesondere wegen Nichterfuellung von Zahlungsverpflichtungen oder wegen einer nachtraeglichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhaeltnisse, so sind wir berechtigt, Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten.

Erfuellungsort, Gefahruebergang, Versand:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ab Obertheres. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Bestellers auch fuer die Versendung und den Abschluss einer Transportversicherung zu sorgen.

Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.

Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen in Obertheres unverzueglich abzunehmen. Das Ergebnis der Pruefung ist in einem vom Besteller zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten. An Abnahmepruefungen koennen von uns zu benennende Fachleute teilnehmen. Unwesentliche Maengel, die die Funktionstuechtigkeit und den Betrieb des Liefergegenstandes nicht beeintraechtigen, sind im Abnehmerprotokoll festzuhalten und berechtigen nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Erklaert der Besteller nicht innerhalb 14 Tagen nach unserer Meldung der Abnahmebereitschaft - ohne eine solche innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung - schriftlich unter genauer Angabe von Gruenden, dass er die Abnahme verweigert, so gilt die Abnahme als erklaert. Die vertragliche Leistung gilt als abgenommen, wenn der gelieferte Gegenstand vom Besteller selbst oder auf seine Weisung hin ueber die zur Durchfuehrung der Abnahme erforderliche Funktionspruefung hinaus in Betrieb genommen wird.

Gewaehrleistung:
Wir gewaehrleisten, dass die Ware bei Lieferung den zur Zeit der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland geltenden technischen Normen entspricht und frei von Maengeln ist, die auf nicht spezifikationsgerechte Ausfuehrung, ungeeignetes Material oder schlechte Verarbeitung zurueckzufuehren sind. Erkennbare Maengel sind uns unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Maengel unverzueglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlaesst der Besteller diese schriftliche Anzeige so sind alle Anspraeche wegen dieser Maengel ausgeschlossen. Reklamationen koennen nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl, Sonderposten oder eine als gebraucht gekennzeichnete Ware handelt und die Gebrauchstuechtigkeit der Ware nicht entscheidend beeintraechtigt wird. Beim Kauf beruecksichtigte Maengel koennen nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeintraechtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Maengel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt fuer geringfuegige Abweichungen in der Qualitaet, Gewicht, Groesse, Dicke, Breite, Ausruestung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gueltiger Norm zulaessig sind. Die Gewaehrleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Regelungen. Sie beginnt mit der Abnahme. Mit Ablauf der Gewaehrleistungsfrist verjaehren saemtliche Ansprueche wegen Maengeln, und zwar auch insoweit, als es sich um Ansprueche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder Delikt handelt. Mangelhafte oder den zugesicherten Eigenschaften nicht entsprechende Ware wird in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Schlaegt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Verguetung oder nach seiner Wahl Rueckgaengigmachung des Vertrages verlangen. Wir leisten keine Gewaehr fuer Maengel und Schaeden, die auf normale Abnutzung und Verschleiss sowie unsachgemaesse Behandlung, unzulaessige Belastung oder ungeeignete Installation oder Betriebsmittel zurueckzufuehren sind. Fuer die Bereitstellung der GPS-Satellitensignale bzw. bei Stoerung der Satellitensignale durch das US-Verteidigungsministerium sowie fuer die Bereitstellung von Korrektursignalen uebernehmen wir keinerlei Gewaehrleistung, sowie den hierdurch eventuell entstehenden Qualitaetseinbussen bei der Software. Insbesondere beim Produkt Kinderfinder, uebernimmt die Firma keinerlei Haftung fuer die Funktion der Empfangsanlage. Das gilt insbesondere fuer die Spannungsversorgung und die Reichweite und Empfangsbereitschaft der Funkantenne und fuer den Ladezustand der Batterie im RFID des Armbandes!

Schadenersatzhaftung:
Schadenersatzansprueche des Bestellers, die auf leicht fahrlaessiger Verletzung unserer vertraglichen, vor - oder nachvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Ruecksicht auf den Rechtsgrund sowie Art und Umfang der eingetretenen Schaeden ausgeschlossen. Fuer grob fahrlaessig herbeigefuehrte Schaeden haften wir fuer einen Betrag in Hoehe der jeweiligen Auftragssumme (ausschliesslich Mehrwertsteuer). Fuellt die grobe Fahrlaessigkeit jedoch unseren gesetzlich Vertretern oder leitenden Angestellten zur Last oder wird infolge grober Fahrlaessigkeit eine Hauptpflicht von uns verletzt, so haften wir fuer alle bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaeden.

Zurueckbehaltung, Aufrechnung:
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt fuer die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurueckbehaltungsrechten.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes ueber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Einheitlichen Gesetzes ueber den Abschluss von internationalen Kaufvertraegen ueber bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hassfurt.

Datenschutz:
Durch den Vertragsabschluss erklaert der Besteller sein Einverstaendnis damit, dass satconsystem die von den Bestellern eingegebenen persoenlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszufuehren, ihnen Informationen ueber andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die fuer diese von Interesse sein koennten. Der Besteller ist berechtigt, Auskunft ueber Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu widersprechen sowie Berichtigung, Sperrung oder Loeschung seiner gespeicherten persoenlichen Daten zu verlangen.


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