Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausschließliche Geltung

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Masse und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Auftragsbestätigung

Bestellungen, die – auch nur teilweise – von unseren Angeboten abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Vertrag umfasst nur diejenigen Lieferungen und Leistungen, die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und der etwaigen sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für Vereinbarungen, durch welche dieses Formerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll.

Lieferzeit

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind (z. B. infolge höherer Gewalt, Verweigerung oder Verzögerung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen), so werden Lieferfristen und -termine um den Zeitraum der Behinderung verlängert. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht.

Preise

Unsere Preise sind mangels ausdrücklich anders lautenden Angaben in unserer Auftragsbestätigung Netto-Preise und umfassen nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, Zölle sowie Abgaben ähnlicher Art. Unsere Preise gelten ab 97486 Königsberg in Bayern.

Software-Lizenzvertrag

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung unserer Software-Programme durch Sie (entweder einer Person oder einer juristischen Person), den „Anwender“, aufgeführt. Durch das Akzeptieren dieses Vertrages und die Installation der Software erklären Sie sich an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Hersteller und Inhaber der Rechte an der Software ist satconsystem.

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist das auf den Datenträgern aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung (Bedienungsanleitung) sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im Folgenden als „Software“ bezeichnet.

Nutzungsrecht als Nichtregistrierte Vollversion

Eine Nichtregistrierte Version der Software ist erkennbar am Start- und Hinweisfenster nach dem Programmstart, in dem die Software ausdrücklich als „Nichtregistrierte Version“ bezeichnet wird. Die Nichtregistrierte Version darf auf beliebig vielen Computern installiert werden. Die Softwarekopien bleiben Eigentum von satconsystem. Ein Abändern, Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Deassemblieren der Software ist nicht gestattet.

Nutzungsrecht als Vollversion

Nur mit Hilfe eines von satconsystem autorisierten Registrierschlüssels darf die Software vom Anwender zu einer Vollversion freigeschaltet werden. Ein Anwender, der einen von Satconsystem autorisierten Registrierschlüssel erhält, wird im Folgenden als „Lizenznehmer“ bezeichnet. Eine Vollversion der Software kann nur als registrierte Vollversion laufen. Eine registrierte Vollversion der Software ist erkennbar am Startfenster. Unter der Bedingung, dass es sich bei der Software um eine von satconsystem autorisierte Vollversion handelt, gewährt satconsystem hiermit dem Lizenznehmer das unübertragbare persönliche Recht („Lizenz“), satconsystem Programme auf einem Computer/PDA zu benutzen. Das Programm wird auf einem Computer „benutzt“, wenn es in den temporären Speicher (d.h. RAM) kopiert wird. Ein übertragen der Einzelplatzlizenz auf ein weiteres Gerät ist nicht möglich. Die Softwarekopie und jede andere Kopie, zu deren Anfertigung der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages berechtigt ist, bleiben Eigentum von satconsystem. Ein Abändern, Zurückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren oder Deassemblieren der Software ist nicht gestattet. Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei satconsystem. Als Lizenznehmer haften Sie für alle Schäden, die satconsystem aufgrund der Verletzung dieses Lizenzvertrages entstehen.

Vervielfältigung

Die Software sowie alles zugehörige schriftliche Material sind Eigentum von satconsystem, und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften geschützt. Die in der Software vorhandenen Copyright-Vermerke, Warenzeichen-Vermerke und Registriernummern dürfen weder entfernt noch verändert werden. Eine Vervielfältigung eines eventuell mitgelieferten Handbuches oder sonstiger zugehöriger schriftlicher Materialien ist nicht erlaubt. Die Dokumentation des Programms ist in jedem Fall auch als Online-Hilfe ausgeführt. Der Anwender darf die Dokumentation nur für eigene Zwecke ausdrucken.

Gewährleistung auf die Vollversion

satconsystem gibt nur Lizenznehmern eine im Folgenden näher beschriebene Gewährleistung. satconsystem gewährleistet für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum eines Registrierschlüssels für die Vollversion, dass die Software, die Datenträger sowie die Dokumentation den Spezifikationen in allen wesentlichen Belangen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Es wird darauf hingewiesen, dass satconsystem jedoch keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Software in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. Ferner kann keine Gewähr für das Erreichen eines bestimmten Verwendungszeckes übernommen werden. Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, die Software, Datenträger oder Dokumentation einschließlich nachprüfbarer Aufzeichnungen bzw. Unterlagen hinsichtlich der gerügten Abweichung an satconsystem zur Untersuchung und ggfs. Behebung der Mängel zu übermitteln. satconsystem übernimmt die für eine etwaige Mängelbeseitigung anfallenden Arbeits- und Versandkosten, es sei denn, die Mängelrüge erweist sich als nicht gerechtfertigt. satconsystem übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch Veränderung, Unfall oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder auf eine nicht den Spezifikationen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind. Führt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch satconsystem nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung der erheblichen Abweichungen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen, oder eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. Für die Ersatz-Software übernimmt satconsystem nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder für 30 Tage eine Gewährleistung, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. Alle über die vorgenannten Rechte des Kunden hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.

Haftungsbeschränkung

Weder satconsystem noch deren Erfüllungsgehilfen und Lieferanten sind für irgendwelche Schäden – uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen bzw. sonstigen Informationen (Daten) oder aus anderem finanziellen Verlust- ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieser satconsystem Software oder der Unfähigkeit dieses satconsystem Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn satconsystem von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aus unerlaubter Handlung oder wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Auf jeden Fall ist die Haftung auf den Kaufpreis der Software beschränkt. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von satconsystem verursacht wurden. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen. Direkte Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, oder Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte, sind von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet satconsystem jedoch nur in der vorstehend beschränkten Weise.

Sicherung der Lizenz

satconsystem darf zum Überprüfen der Lizenz folgende Daten vom Lizenznehmer an einen Lizenzserver senden: Name, Anschrift und Registrierschlüssel. Es ist satconsystem ausdrücklich untersagt Daten die nicht zum Lizenzvertrag gehören an sich oder Andere zu übertragen.

Veräußerung der Rechte an der Software

satconsystem kann die Rechte an der Software jederzeit an Dritte veräußern. In diesem Fall gehen sämtliche Rechte und Pflichten von satconsystem aus diesem Vertrag an den Erwerber der Rechte an der Software über.

Zahlungsweise

Bei Erstbestellung Vorauskasse. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Geldes auf einem von uns angegebenen Konto maßgeblich. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 7 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers, insbesondere wegen Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder wegen einer nachträglichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so sind wir berechtigt, Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ab 97486 Königsberg in Bayern. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Bestellers auch für die Versendung und den Abschluss einer Transportversicherung zu sorgen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.

Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen in Königsberg in Bayern unverzüglich abzunehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem vom Besteller zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten. An Abnahmeprüfungen können von uns zu benennende Fachleute teilnehmen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit und den Betrieb des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, sind im Abnehmerprotokoll festzuhalten und berechtigen nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Erklärt der Besteller nicht innerhalb 14 Tagen nach unserer Meldung der Abnahmebereitschaft – ohne eine solche innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Lieferung – schriftlich unter genauer Angabe von Gründen, dass er die Abnahme verweigert, so gilt die Abnahme als erklärt. Die vertragliche Leistung gilt als abgenommen, wenn der gelieferte Gegenstand vom Besteller selbst oder auf seine Weisung hin über die zur Durchführung der Abnahme erforderliche Funktionsprüfung hinaus in Betrieb genommen wird.

Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Ware bei Lieferung den zur Zeit der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland geltenden technischen Normen entspricht und frei von Mängeln ist, die auf nicht spezifikationsgerechte Ausführung, ungeeignetes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese schriftliche Anzeige so sind alle Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl, Sonderposten oder eine als gebraucht gekennzeichnete Ware handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind. Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Regelungen. Sie beginnt mit der Abnahme. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist verjähren sämtliche Ansprüche wegen Mängeln, und zwar auch insoweit, als es sich um Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder Delikt handelt. Mangelhafte oder den zugesicherten Eigenschaften nicht entsprechende Ware wird in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir leisten keine Gewähre für Mängel und Schäden, die auf normale Abnutzung und Verschleiß sowie unsachgemäße Behandlung, unzulässige Belastung oder ungeeignete Installation oder Betriebsmittel zurückzuführen sind. Für die Bereitstellung der GPS-Satellitensignale bzw. bei Störung der Satellitensignale durch das US-Verteidigungsministerium sowie für die Bereitstellung von Korrektursignalen übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, sowie den hierdurch eventuell entstehenden Qualitätseinbußen bei der Software. Insbesondere beim Produkt Kinderfinder, übernimmt die Firma keinerlei Haftung für die Funktion der Empfangsanlage. Das gilt insbesondere für die Spannungsversorgung und die Reichweite und Empfangsbereitschaft der Funkantenne und für den Ladezustand der Batterie im RFID des Armbandes!

Schadenersatzhaftung

Schadenersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vor – oder nachvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund sowie Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haften wir für einen Betrag in Höhe der jeweiligen Auftragssumme (ausschließlich Mehrwertsteuer). Fällt die grobe Fahrlässigkeit jedoch unseren gesetzlich Vertretern oder leitenden Angestellten zur Last oder wird infolge grober Fahrlässigkeit eine Hauptpflicht von uns verletzt, so haften wir für alle bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden.

Zurückbehaltung, Aufrechnung

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Haßfurt.

Datenschutz

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Besteller sein Einverständnis damit, dass satconsystem die von den Bestellern eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszuführen, ihnen Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diese von Interesse sein könnten. Der Besteller ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu widersprechen sowie Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.

Kontakt Rufen Sie an unter +49 9525 9818116.Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden.

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